In Frankreich ist es verboten, Nabelschnurblut für sein Kind oder für sich selbst zu verwenden. Zwar ist es legal, es aufzubewahren, doch darf es nur zum Nutzen anderer aufbewahrt werden. Daher sind private Nabelschnurblutbanken in Frankreich verboten.
Im Falle einer anerkannten therapeutischen Notwendigkeit erlaubt das Gesetz in Frankreich jedoch, dass Nabelschnurblut für das Kind oder seine Geschwister gespendet werden kann. Dies muss zum Zeitpunkt der Entnahme angemessen begründet werden.
Übrigens konnten Eltern 2016 vor dem Tribunal de grande instance de Grasse in Alpes-Maritime erreichen, dass sie das Nabelschnurblut ihres Kindes für private Zwecke einlagern durften. Indem sie auf eine familiäre Vorgeschichte bestanden, konnten sie ihren Antrag als therapeutische Notwendigkeit begründen und das Nabelschnurblut wurde in einer Privatbank in Großbritannien eingelagert.
Das hohe Potenzial der im Nabelschnurgewebe enthaltenen Stammzellen für die generative Medizin wurde jedoch bereits vor mehreren Jahren von der Académie Nationale de Médecine anerkannt. Es ist bedauerlich, dass Familien in Frankreich nicht das Recht auf freien Zugang zu dieser gegenwärtigen und zukünftigen medizinischen Revolution haben. Dies hat zur Folge, dass Familien, bei denen ein Kind in Zukunft eine Krankheit entwickeln wird, nicht von den therapeutischen Fortschritten profitieren können, die im Bereich der Zelltherapien (mit oder ohne Gentherapien in Verbindung mit Stammzelltransplantationen) ständig weiterentwickelt werden.
Und dennoch gibt es Fälle, die in Rekordzeit eine Zulassung erhalten. So wurde CordSavings beispielsweise auf Initiative des INSERM, des Krankenhauses Necker-Enfants malades in Paris und des spezialisierten Forschungsteams des Krankenhauses und des Transfusionszentrums der Armeen in Percy als private Stammzellenbank für einen kleinen Jungen in Frankreich tätig. CordSavings verarbeitete und kryokonservierte Blut und Nabelschnurgewebe, das diesem kleinen Neugeborenen entnommen worden war, auf ausdrücklichen Wunsch der französischen Gesundheitsbehörden. In diesem Fall hatte auch die französische Arzneimittelbehörde ANSM eine Genehmigung erteilt. Das Ziel war die Behandlung seiner älteren Schwester, die an einer schweren und besonders schmerzhaften Krankheit leidet (Epidermolysis bullosa dystrophica, auch bekannt als Schmetterlingskinder-Krankheit).
Wir haben ein offenes Ohr für Sie, begleiten Sie bei Ihrem Vorhaben und beantworten alle Ihre Fragen. Und wenn Sie sich bereits über die Vorteile der Stammzellenkonservierung informieren und einen ersten Kontakt herstellen möchten, nimmt unser Team Ihre Anrufe entgegen und wird sein Bestes tun, um für Sie da zu sein.
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